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- Mietmaschinen
Mietmaschinen
Preisliste
Abbildung | Mietmaschine | Tagesmiete in € bei einer Mietdauer: | |||
Gültig ab 01.02.2023 | Einzeltag | 2 Tage | ab 3 Tage | ||
5. Heizer, Luftentfeuchter | |||||
![]() | 5.1 | Luftentfeuchter AMT 50 | |||
230V/ ca. 0,75kW, theoretische Entfeuchtungsleistung 38 Liter /Tag, B48 T49 H64cm, Gewicht 35kg | 15,- | 10,- | 7,- | ||
![]() | 5.2 | Mobiler Elektroheizer 3,2 kW / 230V ELT 3 | |||
Anschluss 230V/16A erforderlich, mit Thermostatanschluss, B20 T40 H34cm, Gewicht 7kg | 6,- | 4,- | 3,- |
Abbildung | Mietmaschine | Tagesmiete in € bei einer Mietdauer: | |||
Gültig ab 01.02.2023 | Einzeltag | 2 Tage | ab 3 Tage | ||
6. Allgemeines Mietzubehör | |||||
6.1 | Stromkabel Schuko 16A / 25m | 5,- | 4,- | 3,- | |
6.2 | Stromkabel CEE 16A / 25m 7,- 4,50 | 7,- | 4,50 | 4,- | |
6.3 | Stromkabel CEE 32A / 25m 9,- 6 | 9,- | 6,- | 5,- | |
6.4 | Wasserschlauch NW ¾“ / 40m, mit Schlauchwagen | 10,- | 5,- | 4,- |
- Auf Wunsch Anlieferung und Rückholung der Mietmaschinen:
- Chemnitz Zone 1 (bis 6km einfache Fahrstrecke) 29,- €
- Chemnitz Zone 2 (bis 10km einfache Fahrstrecke) 38,- €
- Chemnitz Zone 3 (bis 12km einfache Fahrstrecke) 48,- €
- Umland Zone 1 (bis 15km einfache Fahrstrecke) 48,- €
- Umland Zone 2 (bis 25km einfache Fahrstrecke) 59,- €
- Umland Zone 3 (bis 35km einfache Fahrstrecke) 79,- €
- darüber hinaus nach Aufwand
- zuverlässige Geräte und Maschinen führender Hersteller
- fachgerechte Wartung und Instandhaltung durch werksgeschultes Personal
- fachgerechte Einweisung und Inbetriebnahme durch unser Servicepersonal
- Sachkundigenprüfung und allgemeine elektrische Prüfung ist bei allen Maschinen garantiert
- Umfangreiches Zubehör für sämtliche Maschinen.
Allgemeine Hinweise:
Die Vermietung erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der Mietbedingungen in der jeweils neuesten Fassung. Für Schäden durch Nichtbeachtung der Betriebsvorschriften, Feuer, Unglücksfälle, Dritte, sowie Abhandenkommen haftet der Mieter.
Langzeitmieten oder spezielle Konditionen können gesondert vereinbart werden.
Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Preisliste ist gültig ab 01.02.2023.
Mit der Herausgabe dieser Mietpreisliste verlieren alle bisherigen Preise ihre Gültigkeit.
Irrtümer und Änderungen vorbehalten.
- Das Mietverhältnis beginnt mit dem Tag der vereinbarten Bereitstellung bzw. der Übergabe der Mietsache an den Mieter, Abholer oder Frachtfahrer. Es endet mit fristgerechter Rückgabe bzw. Rücksendung auf unser Vermietungslager, jedoch nicht vor Ablauf eventuell notwendiger Wartungs- und Reparaturarbeiten zur Wiederherstellung der Vermietbarkeit des Mietgegenstandes. Bei verspäteter Rückgabe der Mietsache, als vertraglich vereinbart, verlängert sich die Mietzeit in entsprechend ganzen Zeiteinheiten.
- Die Vermietung erfolgt grundsätzlich ab unserem Lager. Auf Wunsch, Gefahr und Kosten des Mieters kann die Mietsache zum Verwendungsort angeliefert, aufgestellt sowie in Betrieb genommen werden und ebenso wieder abgebaut und abgeholt werden.
- Wenn Abholer und Mieter nicht identisch sind, wird zwischen dem Vermieter und dem Abholer oder Spediteur ein Verwahrungsvertrag geschlossen mit der Maßgabe, dass vorstehend aufgeführte Mietsachen erst dann dem Mieter übergeben werden dürfen, wenn der Mieter die Mietbedingungen zur Kenntnis genommen und den Mietvertrag unterzeichnet hat.
- Mietentgelte sind zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Mehrwertsteuer im Vertrag pro 8-Stundentag festgelegt. Bei Überschreitung der Tagesarbeitszeit erfolgt die Berechnung eines 2. Tagessatzes, bei mehr als 16-stündigem Arbeitstag eines 3. Tagessatzes.
- Rechnungen sind sofort mit erbrachter Leistung des Vermieters, spätestens bei Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig, sofern keine gesonderten Vereinbarungen getroffen wurden. Bei Zahlungsverzug wird der Mieter mit Tagesbankzinsen belastet. Zusätzlichen Schaden trägt der Mieter gesondert. Bei entsprechender Mietdauer kann der Vermieter Vorauszahlung bis in Höhe von 6 Wochen fordern. Der Vermieter ist berechtigt, eine Mietkaution zu verlangen. Die Höhe der Kaution wird vom Vermieter festgesetzt. Die Höhe der Forderungen des Vermieters wird durch die Kaution nicht begrenzt. Die Leistung des Vermieters ist erbracht, wenn die Mietsache in ordnungsgemäßem und funktionstüchtigem Zustand an den Mieter übergeben wurde.
- Der Vermieter ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Mieter unsachgemäßen Gebrauch vom Mietgegenstand macht, den Mietgegenstand Dritten ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters überlässt oder Miete trotz Aufforderung zur Zahlung innerhalb von 24 Stunden nicht bezahlt.
- Im Falle einer fristlosen Kündigung des Mietvertrages durch den Vermieter hat der Vermieter das Recht, die Mietsache unverzüglich zurückzufordern. Wird die Mietsache nicht innerhalb von 24 Stunden zurückgebracht, so hat der Vermieter das Recht, die Mietsache auf Kosten des Mieters abholen zu lassen.
- Die Verwendung der Mietsache im Interesse oder Auftrag dritter Personen ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig. Der Mieter tritt jedoch mit Beginn des Mietvertrages seine Ansprüche gegen Dritte aus solcher Verwendung an den Vermieter ab und verpflichtet sich, alle notwendigen Unterlagen und Angaben für die Höhe seiner Ansprüche jeweils sofort dem Vermieter zur Verfügung zu stellen. Die Abtretung hat zur Folge, dass der Vermieter zum Einzug bei der dritten Person bis zur Höhe der eigenen Ansprüche berechtigt ist.
- Der Mieter hat bei Übernahme der Mietgegenstände diese auf Vollständigkeit, Betriebssicherheit und Funktionstüchtigkeit zu prüfen. Der Vermieter ist auf Wunsch bei der Prüfung behilflich. Ausbleibende Rügen bedeuten die Ordnungsmäßigkeit für den Gebrauch. Bei allen Mietgegenständen ist ausschließlich der bestimmungsgemäße Gebrauch zulässig. Überbeanspruchungen sind unzulässig. Es sind keine Schutzvorrichtungen oder Sicherheitseinrichtungen zu entfernen. Die Sicherheitsbestimmungen und Schutzvorschriften sind durch den Mieter einzuhalten.
- Für etwaige Ausfallzeiten der Mietgegenstände und Folgeschäden, eingetretene Verluste oder sonstige Nachteile des Mieters haftet der Vermieter nicht. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Mieter, einem Dritten oder an einer Sache durch den Mietgegenstand entstehen, sofern der Mietgegenstand nicht bestimmungsgemäß, nicht sachkundig oder nicht sachgerecht verwendet wurde.
- Der Mieter verpflichtet sich zur Beachtung der Betriebsanleitung, täglichen allgemeinen Wartung, Pflege, Ölstandskontrolle und Schmierung der Anlagen. Schäden an den Mietgegenständen während der Mietdauer sind dem Vermieter sofort zu melden. Die Benutzung eines beschädigten oder nicht betriebssicheren Mietgegenstandes ist nicht zulässig. Mietsachen dürfen nur vom Vermieter oder ihm beauftragten Personen oder Firmen repariert werden. Der Vermieter übernimmt weder Reparaturkosten noch Haftung für Folgeschäden, wenn eigenmächtig Eingriffe an Mietsachen durch den Mieter oder Dritte ausgeführt werden. Wird ein Schaden an der angemieteten Sache nicht spätestens bei der Rückgabe dem Vermieter gemeldet, so dass dieser den Schaden erst später – gar eventuell erst bei der Weitervermietung – feststellt, haftet der Mieter für Folgeschäden wie ausbleibende Mieteinnahmen, wegen Nichtweitervermietbarkeit und Reparatur seitens des Vermieters. Der Vermieter kann die Mietsache zur Geschäftszeit stets besichtigen.
- Währen der Mietdauer haftet der Mieter für Verlust von Mietgegenständen, Beschädigungen oder Unbrauchbarkeit – sofern nicht durch natürlichen Verschleiß begründet.
- Die Rückgabe der Mietsachen hat, zur Vermeidung kostenpflichtiger Reinigungsarbeiten oder Reparaturen, in einwandfreiem Zustand zu erfolgen. Festgestellte Mängel werden nach Wahl des Vermieters auf Rechnung des Mieters behoben. Eventuell erforderliche Fremdarbeit zur Wiederinstandsetzung stellt der Vermieter mit 10% Aufschlag in Rechnung. Bei Unmöglichkeit der Rückgabe hat der Mieter Wertersatz zu leisten, jedoch das Mietentgelt bis zum Wertersatz zu entrichten.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen des Mieters ist Chemnitz. Das gleiche gilt für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben können, ohne Rücksicht auf Art und Höhe des Streitgegenstandes, soweit gesetzlich zulässig.
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